Auflösungsvertrag Infos und Inhalte

Was ist ein Auflösungsvertrag?

Mit einem Auflösungsvertrag wird ein bestehendes Arbeits- oder Mietverhältnis ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Der Auflösungsvertrag ist eine Willenserklärung beider Parteien, die zur Beendigung eines Vertrages führt. In jedem Fall fordert jeder Auflösungsvertrag die Schriftform nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 623 BGB).

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Umstrukturierung oder dem Verkauf eines Unternehmens fallen in der Regel Arbeitsplätze weg. Die betroffenen Arbeitnehmer zu kündigen, ist für Arbeitgeber nicht einfach. Erstens muss er die Kündigungsfristen einhalten und zweitens das Kündigungsschutzgesetz beachten. Schafft es ein Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer ohne Ausnahme zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu bewegen, braucht er sich nicht mit Betriebsrat bezüglich Sozialauswahl und Interessenausgleich auseinanderzusetzen.

Folgen müssen vom Arbeitgeber beschrieben werden

Sofern der Arbeitgeber der Initiator des Auflösungsvertrags ist, hat er die Pflicht, seinen Mitarbeiter auf die Folgen hinzuweisen, die er beispielsweise beim Antrag auf Arbeitslosengeld I zu erwarten hat. Der Arbeitnehmer hat im Gegenzug das Recht, seine Unterschrift auf dem Auflösungsvertrag zu verweigern. Spricht der Arbeitgeber Drohungen aus, um den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bewegen, kann dieser den Auflösungsvertrag anfechten (§ 123 BGB).

Die Folgen

Für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auflösungsvertrags beenden, kann dieser Schritt sozialrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos wird und Arbeitslosengeld beantragt. Für die Bundesagentur für Arbeit entspricht ein Auflösungsvertrag einer Kündigung durch den Arbeitnehmer. Nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III muss der Arbeitnehmer für den Auflösungsvertrag einen triftigen Grund vorbringen. Ein wichtiger Grund, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, besteht für Arbeitnehmer, die auch ohne diesen Vertrag ihren Arbeitsplatz verloren hätten.

Gesetz

Das Gesetz sieht im Falle einer selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit durch einen Auflösungsvertrag eine Sperre von zwölf Wochen vor. Daneben verringert sich der Zeitraum, für den der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat um die Zeit der Sperrzeit, mindestens jedoch um ein Viertel der Zeit, für die er Anspruch gehabt hat. Dies regelt § 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III. Des weiteren kürzt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld um mindestens 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten (§§ 31, 31a, 31b SGB II.

Abfindung

Die Folgen verschärfen sich, wenn im Auflösungsvertrag die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer enthalten ist. Die ist der Fall, wenn die Abfindung großzügiger ausfällt und mehr als ein halbes Bruttogehalt pro Jahr beträgt. Daneben ist der Betrag der Abfindung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Mehr zu diesem komplexen Thema finden Sie bei Formblitz.