Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber kommt auf Sie zu und fordert Sie auf, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Im Zuge einer Umstrukturierung oder dem Verkauf des Unternehmens fällt Ihr Arbeitsplatz weg und eine andere Beschäftigung im Betrieb ist für Sie nicht vorhanden. Was können Sie tun? Im Idealfall kontaktieren Sie Ihren Gewerkschaftsvertreter oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben zieht dies sozialrechtliche Folgen nach sich, die Sie als Arbeitnehmer nicht nachvollziehen können.

Was bedeutet ein Auflösungsvertrag?

Ein Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvertrag ist eine Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Haben sie keinen neuen Arbeitgeber gefunden, müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen. Für sie bedeutet dies üblicherweise Einschnitte beim Arbeitslosengeld I, eine Sperrfrist und anderes. Ihr Arbeitgeber dagegen ist keine Kündigungsfrist gebunden, hat die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu beachten und muss sich nicht mit Betriebsrat auseinandersetzen. Der Auflösungsvertrag ist an die Schriftform gebunden; so sieht es das deutsche Recht mit § 623 BGB vor. Es gibt zwar Ausnahmen, bei denen ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag wirksam ist, doch diese sind wirklich sehr seltene Ausnahmen.

Kündigungsfrist beim Auflösungsvertrag

Der Arbeitgeber kann mit Ihnen das Ende des Arbeitsvertrags individuell gestalten. Kündigungsfristen und Kündigungsschutzgesetz sind bei einem Auflösungsvertrag nicht relevant, da Sie mit der Auflösung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt einverstanden sind. Vereinbarten Sie Ihren letzten Arbeitstag im Unternehmen zum 31. März, dann sind Sie ab 1. April nicht mehr im Unternehmen beschäftigt; ist es der 13. Februar, dann ist dieser Tag der letzte Arbeitstag im Betrieb. Bei der Gestaltung des Arbeitsvertragsende haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer freie Hand. Damit Sie keine Probleme bei der Beantragung von Arbeitslosengeld haben, sollte das Vertragsende mit der Frist einer ordentlichen Kündigung identisch sein. Anderenfalls haben Sie mit sozialrechtlichen Folgen zu rechnen.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz kommt ausschließlich zum Einsatz, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Bei einem Auflösungsvertrag zeigt er keine Wirkung, da Sie und Ihr Arbeitgeber mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einig sind. Mit dem Auflösungsvertrag kommen die Bestimmungen des Kündigungsschutzes und der Sonderkündigungsschutz nicht mehr in Betracht.

Folgen des Auflösungsvertrags

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Auflösungsvertrag haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Arbeitsagentur verhängt eine Sperrzeit von zwölf Wochen, mindestens jedoch ein Viertel der Zeit, für die Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätten. Haben sie beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld für 18 Monate, haben Sie eine Sperrfrist von 4,5 Monaten. Außerdem müssen Sie mit weiteren Einschnitten rechnen. Weitere Informationen finden Sie bei Formblitz.