Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile eines Auflösungsvertrags

Wie alles im Leben hat auch der Auflösungsvertrag Vor- und Nachteile. Für diejenigen, die einen Arbeitsplatzwechsel ins Auge fassten und bereits einen neuen Arbeitsplatz haben, bringt der Auflösungsvertrag Vorteile. Sie können sofort den Arbeitsplatz wechseln und sich nicht der Bundesagentur für Arbeit auseinandersetzen. Auch Arbeitgeber haben mit dem Auflösungsvertrag Vorteile. Bei Abschluss eines Auflösungsvertrags haben weder die gesetzlichen Kündigungsfristen noch das Kündigungsschutzgesetz Bedeutung. Nachteile haben die Arbeitnehmer, die nicht sofort nach Ende des Arbeitsvertrags keinen neuen Arbeitsplatz finden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen.
Die Mehrzahl der Arbeitgeber lässt sich die Unterschrift auf dem Auflösungsvertrag einiges kosten. Sie versüßen dem Arbeitnehmer den Vertrag mit einer Abfindung, die aufgrund ihrer Höhe den Mitarbeiter zur Unterschrift verleitet. Für Arbeitnehmer, die einen neuen Arbeitsplatz haben oder in Rente gehen, hat ein Auflösungsvertrag kaum nachteiligen Folgen.

Sozialrechtliche Folgen

 
Anders sieht es für Arbeitnehmer aus, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hat der Mitarbeiter keine oder eine Abfindung erhalten, die mit § 1a Abs. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) analog geht, hat er keine nachteiligen Konsequenzen von der Arbeitsagentur zu erwarten. Vorausgesetzt, der Auflösungsvertrag kam aus wichtigem Grund zustande und die Zeit zwischen den Daten des Auflösungsvertrags und dem Ende des Arbeitsverhältnisses entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das Gesetz sieht als wichtigen Grund die Auflösung eines Arbeitsvertrages an, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Auflösungsvertrag zum selben Zeitpunkt gekündigt worden wäre.

Humane Lösung

Der Auflösungsvertrag ist in dem Fall eine humane Lösung, wenn dem Arbeitnehmer eine Kündigung nicht zumutbar ist.
Kommt ein Auflösungsvertrag ohne wichtigen Grund oder betrieblichen Anlass zustande, kommen andere Richtlinien zum Zug. Das gilt auch, wenn die Abfindung höher ist, als vom Kündigungsschutzgesetz vorgegeben. Das Gesetz sieht ein halbes Bruttogehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit vor. Bei Abfindungen, die diese Vorgabe überschreiten, kann der Arbeitnehmer die Sperrfrist umgehen, wenn ein wichtiger Grund wie beispielsweise eine Kündigungsandrohung vorliegt.

Ordentliche Kündigung

Liegt zwischen dem Datum auf dem Auflösungsvertrag und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum zugrunde, der nicht einer ordentlichen Kündigung entspricht, so verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Diese Sperrzeit kann eine längere Dauer haben, wenn der Arbeitnehmer mehr als zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld I, beträgt die Sperrzeit 4,5 Monate. Während dieser Zeit erfolgt keine Zahlung der Arbeitsagentur.
Im Zweifel ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der gewerkschaftliche Vertreter vor der Unterschrift auf dem Auflösungsvertrag hinzuzuziehen. Weitere Informationen finden Sie bei Formblitz.