Auflösungsvertrag bei Mietverhältnissen

Auflösungsverträge können bei allen Vertragsverhältnissen vorkommen; hauptsächlich jedoch bei Arbeitsverhältnissen. Nur wenige Menschen wissen, dass sie auch ihr Mietverhältnis per Auflösungsvertrag beenden können. Das Mietverhältnis durch einen Auflösungsvertrag zu beenden, kommt in der Regel selten vor. Gründe dafür sind beispielsweise ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder im Ausland oder ein anderer wichtiger Grund, der für die Auflösung des Mietverhältnisses relevant ist.

Einhaltung der Kündigungsfristen

Mit einem Auflösungsvertrag einigen sich Vermieter und Mieter über das Ende des Mietverhältnisses ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Geht die Initiative vom Mieter ist, hat dieser keine doppelte Mietbelastung. Ist der Vermieter der Initiator, macht dieser dem Mieter die Auflösung des Mietvertrags entweder mit einer Abfindung oder einer teilweisen oder kompletten Übernahme der Umzugskosten schmackhaft. Ein Mietauflösungsvertrag ist ebenfalls eine elegante Variante, wenn es bei der Mietpartei zu einer Trennung oder Scheidung kommt. In solchen Fällen sieht das Gesetz die Kündigung des Mietverhältnisses für die gemeinschaftlichen Mieter vor, um den ausziehenden Mieter vor der Haftung für Schäden zu bewahren. Der Auflösungsvertrag löst das Problem eleganter, indem der scheidende Mieter das Mietverhältnis auflöst und die bleibende Partei das Mietverhältnis weiterführt.

 

Form

Für den Mietauflösungsvertrag sieht der Gesetzgeber keine besondere Form vor. Er kann auch mündlich vereinbart werden. Die Schriftform ist jedoch besser für alle Beteiligten und dient zur Vorbeugung von Streitigkeiten. Der Auflösungsvertrag sollte in jedem Falle die genaue Anschrift des Mietobjektes, Daten von Vermieter und Mieter sowie der allgemeine Zustand der Wohnung beinhalten. Auch die Niederschrift, ob Renovierungsbedarf besteht und der Zeitpunkt, wann die Wohnung geräumt sein soll. Dies gilt jedoch nur, wenn die gesamte Mietgemeinschaft den Vertrag auflösen will. Zieht nur ein Teil der Mietgemeinschaft aus, übernimmt die bleibende Partei die Schönheitsreparaturen und haftet für Schäden.

Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen im Mietauflösungsvertrag betreffen die Nebenkosten sowie die Abrechnung der vom Mieter gezahlten Kaution. Hat der Mieter Einbauten in der Wohnung vorgenommen und andere Kosten beispielsweise für den Sanitärbereich bezahlt, sind die Werte im Auflösungsvertrag festzuhalten. Das gilt ebenfalls, wenn der Vermieter als Initiator eine Abfindung oder eine Übernahme der Umzugskosten zugesagt hat.

Widerspruch

Der Auflösungsvertrag beinhaltet eine Klausel, die sich auf den Widerspruch und der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses bezieht. Vertraglich halten beide Parteien fest, dass eine Verlängerung des Mietverhältnisses nicht infrage kommt, auch wenn der Mieter dem vereinbarten Auszug nicht nachkommt. Das aktuelle Datum und die Unterschriften von Vermieter und Mieter sind die Schlusspunkte des Auflösungsvertrags. Weitere Informationen finden Sie bei Formblitz.